Fachbegriffe aus dem Bereich der Gebäudereinigung, Büroreinigung und Reinigungsservice.
Immission
ist die Einwirkung der emittierten Schadstoffe (Emmission) auf Pflanzen, Tiere und Menschen sowie Gebäude, nachdem sie sich in der Luft, dem Wasser oder dem Boden ausgebreitet oder auch chemisch oder physikalisch umgewandelt haben.
Imprägniermittel
Produkt, mit dem die Oberfläche von Fußböden wasser- und fleckenabweisend gemacht werden
Imprägniertes Tuch
Siehe Staubtuch
Imprägnierung
bedeutet durchtränken oder sättigen, ist also nur bei porösen Werkstoffen oder Materialien möglich. Zweck der Imprägnierung ist, daß abweisende Effekte gegenüber bestimmten, unerwünschten bzw. schädigenden Einflüssen erzielt werden, ohne das optische Aussehen des Werkstoffes wesentlich zu verändern.
Imprägnierungsmittel
Imprägnierungsmittel Poröse Textilien werden durch Imprägnierung gegen Wasser, Öl etc. geschützt. Die gebräuchlichsten I. werden auf der Basis von Paraffinen, Wachsen, Silikonen und Kunstharzprodukten hergestellt.
In der handelsüblichen Form als Flaschen, Spraydosen, Tuben oder Pasten werden I. den Verbrauchern angeboten. I. gelten bei der Anwendung in geschlossenen Räumen als gesundheitsschädlich: Schwäche, Schwindel, Erbrechen und Magenschmerzen, bei höheren Konzentrationen auch Reizungen der Augen und Atemwege sind typische Symptome. Die Verursacher hierfür sind v.a. die Lösemittelkomponenten, weniger die weitgehend ungiftigen Kunstharzkomponenten.
Industrieabwasser
Industrieabwasser Unter I. werden alle Abwässer verstanden, die bei Produktions- und
Verarbeitungsprozessen in der Industrie anfallen.
Einen großen Anteil an den I. bildet das Kühlwasser, welches i.d.R. unbehandelt in Flüsse geleitet wird. Belastungen der anderen I. sind: schwer abbaubare organische Stoffe (Tierverarbeitung, Konserven- und Seifenfabriken, Papierindustrie), Öle und Fette (Molkereien, Margarine-, Fleischwaren-, Seifenfabriken, Schlachthäuser, Raffinerie, Metallverarbeitung), Schwermetalle, Säuren, Margarine-, Seifen-, Viskose-, Sprengstoffabriken, Beizereien, Kohlegruben, Galvanisierungsanstalten, Chemische Industrie, Bleichereien), Alkalien (Gerbereien, Textilindustrie, Metallfabriken, Wäschereien, chemische Industrie), Toxische Stoffe (Gerbereien, Färbereien, Kokereien, Galvanisieranstalten, Sprengstoffabriken, chemische Industrie, Produktion von Pflanzenschutzmittel), radioaktive Substanzen (Uranbergbau, Kernkraftwerke, Nuklearmedizin), Detergentien (Seifen-, Textilindustrie, Färbereien, Wäschereien) sowie hohe Gehalte an Schwebstoffen (Papier-, Zellstoffabriken, Holzindustrie).
Industrieabwasser müssen i.d.R. vorbehandelt werden, ehe sie in öffentliche Kläranlagen (Abwasserreinigung) eingeleitet werden können (Indirekteinleiter). Industriebetriebe, die ihre I. in die öffentliche Kanalisation einleiten, werden nach der Indirekteinleiter-Verordnung belangt.
Bei direkter Einleitung in Gewässer ist eine umfangreiche Reinigung in speziellen werkseigenen Kläranlagen erforderlich. Nach dem Abwasserabgabengesetz wird eine Abgabe für Direkteinleiter erhoben, die sich nach der Schädlichkeit des I. richtet (Meßgröße ist u.a. der CSB).
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