Fachbegriffe aus dem Bereich der Gebäudereinigung, Büroreinigung und Reinigungsservice.

Umweltbelastung durch Reinigungsmittel

Die Reinigung, Pflege und Desinfektion führt in erheblichem Maß zu einer Belastung der Umwelt. Insbesondere sind dies folgende Reinigungschemikalien: Tenside, Säuren, Alkalien, organische Lösungsmittel, kalkinaktivierende Mittel, Desinfektionsmittel, Pflegesubstanzen (Öle, Fette, Wachse, Kunststoffe, etc..

Umweltbundesamt

1974 gegründete Bundesbehörde, zu deren Aufgaben die Beratung der Bundesregierung in Fragen der Abfallentsorgung (Abfall, Hausmüll) und Wasserwirtschaft (Wasser, Trinkwasser, Gewässerbelastung), der Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung gehört.

Außerdem untersucht das U. Verunreinigungen der Luft, Lärm und dessen Folgen, Methoden zur Lärmminderung und neue Technologien, beurteilt Stoffe nach dem Chemikaliengesetz, sammelt und speichert Informationen (Umweltdatenbanken) und leistet Aufklärungsarbeit zu Umweltfragen in der Bevölkerung. Das U. ist dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit untergeordnet. http://www.umweltbundesamt.de

Umweltschutz

Mit Beginn der staatlichen Umweltpolitik ca. 1970 geprägter Begriff für Maßnahmen zum Schutz der Umwelt
und damit der Lebensgrundlagen von Organismen einschließlich des Menschen, wobei bedingt durch die
anthropozentrische Sichtweise die Eigenrechte der Natur zu wenig Berücksichtigung finden.
Der U. umfaßt Maßnahmen, geschädigte Umwelt wieder ins ökologische Gleichgewicht zu bringen, wie auch
präventiv die Belastung der Umwelt durch schädigende Einflüsse zu verhindern (Vorsorgeprinzip). Negative
Auswirkungen gehen in erster Linie von den ökonomischen Tätigkeiten des Menschen, den technischen
Einrichtungen, Freisetzung von Stoffen und Nutzung von Ressourcen aus. Die Umweltbelastung war schon
in historischen Zeiten regional Anlaß für U.-Maßnahmen, jedoch erst mit dem Beginn der industriellen
Revolution steht die industrielle Entwicklung mit der globalen Umweltverschmutzung wie Treibhauseffekt und
Klimaveränderung in unmittelbarem Zusamenhang. Bisher setzen U.-Maßnahmen an der Schnittfläche
zwischen Technosphäre und Ökosphäre an, womit keine Umweltvorsorge betrieben werden kann, welche
jedoch effektiver und insbesondere preisgünstiger als alle Maßnahmen der Nachsorge wären. Während der
U. anfangs nahezu ausschließlich den von der industriellen Tätigkeit des Menschen ausgehenden
Emissionen gewidmet war und durch eingreifende U.-Gesetzgebung die Übernutzung ökologischer Senken
teilweise vermindert hat, wird gegenwärtig ein verstärktes Augenmerk auf die explodierende
Konsumgütererzeugung gerichtet, insbesondere mit der damit einhergehenden Müllawine und Verbrauch
von Ressourcen. Mit einer Analyse industriell bedingter Stoffströme soll nun versucht werden, die Effizienz
unterschiedlicher Instrumente wie z.B. Gesetze zu ermitteln, um den Stoffumsatz zu reduzieren und falschen
Stoffeinsatz abzuschaffen. Sicherlich hat sich bereits in Einzelfeldern der Stand der Umwelt verbessert. Die
Wasserverschmutzung ist bei den leichtabbaubaren Verbindungen deutlich zurückgegagen, die
Luftverschmutzung hat sich verringert.

Der U. wird in Deutschland vor allem von folgenden gesetzlichen Maßnahmen geregelt: Bundesimmissionsschutzgesetz von 1974, Abfallgesetz von 1986, Chemikaliengesetz von 1980, StörfallVerordnung von 1980, Gefahrstoff-Verordnung von 1986, TA Luft von 1986, sowie ca 2000 weitere Regelungen auch auf EG-Ebene.

Die U.-Maßnahmen haben aber ihre Grenzen, wo z.B. der zunehmende Straßenverkehr die Verbesserungen
bei der Kraftwerksentstickung (Großfeuerungsanlagenverordnung) kompensiert oder schwerabbaubare
Verbindungen im Gewässer verbleiben, weil die Kläranlagen (Abwasserreinigung)die auf Stabilität
getrimmten Verbindungen nicht aus dem Abwasser entfernen können. Neben einer generellen Reduzierung
der Stoffmengen muß also auch eine gezielte Anpassung der produzierten Stoffe auf Eingliederbarkeit in
ökologische Kreisläufe erfolgen. Schließlich müssen zur Schonung der Ressourcen und zur Entlastung von
Deponieraum eine größere Recyclingrate erreicht werden, die sich aber nur unter bestimmten Bedingungen
aufrechterhalten oder weitern steigern läßt. So dürfen bestimmt Materialien, die die Recyclierbarkeit von
anderen Materialien behindern, nicht weiter eingesetzt werden. Materialien müssen voneinander getrennt
werden können, d.h. bereits bei der Konzeption der Produkte so konzipiert werden, daß sie am Ende ihrer
Nutzungszeit sortenrein getrennt werden können. Verbundmaterialien sind bei allen technischen Qualitäten
für ein allgemeines Recycling nicht geeignet und nur noch in einem schwer zu realisierenden
Spezialkreislauf zu führen, in dem aus Abfall immer wieder das gleiche Neuprodukt wird.
U. wird solange nicht die zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen nötige Wirkung erhalten, solange
nicht die Erkenntnis in das Bewußtsein des Menschen eingedrungen ist, daß die getrennt erscheinenden
Aspekte der Umwelt ein zusammenhängendes holistisches System bilden. U. wird erst dann über die
bisherigen Maßnahmen des traditionelle Naturschutzes hinausgehen, der sich mit fortschreitender
Verkarstung, Versteppung, Verwüstung (Wüste), Biotopschutz, Rekultivierung, Artenschutz und anderen
Themen befaßt.

Der U. muß effektiviert werden durch eine stringentere Politik und an Managementsystemen orientiertem Vollzug. Ökologische Ziele müssen in die unternehmerischen Aktivitäten integriert werden. Die ökosoziale Marktwirtschaft soll nur den Unternehmen eine dauerhafte Entwicklungsmöglichkeit lassen, die den U. als betriebsimmanente Qualität anwenden. Das Ökosozialprodukt wird als Kennzahl die Effektivität der U.- Maßnehmen der Einzelstaaten deutlich machen oder auch den Nachholbedarf bei fallenden Ökosozialprodukt signalisieren.

Umweltschutzbeauftragter

(Syn.: Umweltmanagementbeauftragter) Von einer Organisation oder einem Unternehmen zur Wahrung der Umweltschutzaufgaben bestellter Beauftragter. Im Umweltrecht und den Umweltvorschriften wird der allgemeine Begriff U. nicht verwandt.

Die jeweiligen Umweltgesetze fordern spezielle Betriebsbeauftragte; z.B. : Betriebsbeauftragte für Abfall (§ ),

Immissionsschutzbeauftragte (§ 54 BlmSchG), Störfallbeauftragte (§ 58 b BlmSchG),

Gewässerschutzbeauftragte (§ 21 b WHG), Gefahrgutbeauftragte (§§ 2 u. 3 GbV),

Strahlenschutzbeauftragte (§§ 30 u. 31 StrSchV).

Die Bestellung dieser Betriebsbeauftragten ist unter bestimmten Voraussetzung bindende Verpflichtung. Eine gesetzliche Pflicht zur Bestellung von Umweltschutzbeauftragten besteht nicht.

Umweltverträglichkeits-

prüfung Ziel der U. (UVP) ist es, alle umweltrelevanten Maßnahmen privater wie öffentlicher Natur so frühzeitig wie möglich einer umfassenden formalen Prüfung auf die vorhersehbaren Umweltfolgen zu unterziehen.

Die Idee einer U. ist zuerst in de Vereinigten Staaten in nationales Recht umgesetzt worden (National Environmental Policy Act 1969). In der Folgezeit gewann die U. international an Bedeutung, heute gilt sie weltweit als wichtiges Instrument vorsorgender, ganzheitlich orientierter Umweltpolitik. Die Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 27.6.1985 zur U. bei bestimmten öffentlichen und privaten

Projekten legt die Kriterien fest, nach denen eine U. erstellt werden muss.

Ziele der U. sind: die menschliche Gesundheit zu schützen, durch eine Verbesserung der Umweltbedingungen zur Lebensqualität beizutragen und die Reproduktionsfähigkeit des Ökosystems als Grundlage allen Lebens zu erhalten.

Universalreiniger

sind neutrale und alkalische Allzweckreiniger

Unterhaltsreinigung

Reinigungsarbeiten, die täglich durchgeführt werden. Reinigungsaktivität, die mindestens einmal wöchentlich ausgeführt wird Im Unterschied zu: a)Zwischendurchreinigung (mindestens einmal pro sechs Monate) b)Grundreinigung (weniger als einmal pro sechs Monate

Unterhaltsreinigung

die langfristige Werterhaltung der Materialien von Oberflächen, Mobiliar und Einrichtungsgegenständen sowie der Fußböden. Sie gliedert sich in Reinigungstätigkeiten und Service vor Ort, die in Leistungsverzeichnissen festgeschrieben sind und häufig zu ca. 60% durch Dienstleistungsunternehmen und zu ca. 40% durch eigene MitarbeiterInnen ausgeführt werden.

Urinflecken auf Textilien

bestehen aus Harnstoff, Harnsäure, Ammoniak, organische Säuren und Salzen. Entfernung mit Waschmittellösungen und Ammoniak, evtl. Zugabe von enzymhaltigen Fleckentferner.

Urinstein

Urinstein ist eine gelblich-braune kristalline Ablagerung und entsteht durch Ausfällungen des Urins in Toiletten und Urinalen in fester oder pastöser Form.

Urinstein ensteht durch eine chemische Reaktion von kalkhaltigem Wasser und Urin. Der im Wasser gelöste
Kalk verbindet sich mit dem Urin und der Harnsäure als Katalysator zu einer unlöslichen Kalk
Magnesiaverbindung. Diese Verbindung liegt als eine Mischung aus Carbonaten, Oxalaten, Phosphaten und
Sulfaten vor. Die Feststoffe die dabei entstehen, bestehen aus den Mineralien Struvit, Hydroxylapatit und
Kalzit. "Fest" wird das Ganze erst durch einen hohen PH-Wert, der durch beteiligte Bakterien (wichtig für
Harnstoffabbau) entsteht. Beim ursprünglichen Urin kann wg. niedriegem PH-Wert kein Urinstein entstehen.
Entgegen verschiedener Werbeaussagen entsteht Urinstein nicht im Zusammenspiel von Urin und
Spülwasser!

Urinstein vorbeugen: Durch viel Spülwasser Bakterienansammlung (PH Wert Anhebung) verhindern.
Urinstein entfernen:Urinsteinablagerungen lassen sich mit handelsüblichen Sanitär-Spezialreinigern sicher
entfernen.

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