Fachbegriffe aus dem Bereich der Gebäudereinigung, Büroreinigung und Reinigungsservice.
Waschmittelgesetz
Mit der Neufassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG; 1987) wurde versucht, das alte W. von 1975 an die erhöhten Anforderungen des heutigen Gewässerschutzes anzupassen. Bei unverändert hohem Verbrauch an Wasch- und Reinigungsmitteln in Westdeutschland (21 kg pro Kopf im Jahre 1988) wird der Minimierung des Chemikalieneinsatzes Vorrang eingeräumt. So dürfte eine der wichtigsten Änderungen gegenüber dem alten W. die ab dem 1.1.1988 geltende Verpflichtung zur Angabe der Ergiebigkeit eines Waschmittels auf der Packung sein. Diese Maßnahme führte dazu, daß die Hersteller aus Wettbewerbsgründen ihre i.d.R. überzogenen Dosierungsempfehlungen nach unten korrigierten. Erweitert wurde auch der Gültigkeitsbereich des W.. So werden jetzt erstmals auch die Weichspüler vom W. erfaßt. In der zugehörigen Tensidverordnung sind Mindestanforderungen bezüglich der Abbaubarkeit (Abbau) von Tensiden aufgestellt. Neben der bereits obligatorischen Abgabe der Rahmenrezepturen beim Umweltbundesamt (UBA) können die Hersteller zu weitergehenden Angaben, z.B. betreffs der Umweltverträglichkeit der Inhaltsstoffe, verpflichtet werden. Außerdem erhält jetzt jedes Produkt eine achtstellige Anmeldenummer. Weiterhin regelt das W. Verpackung, Kennzeichnung und die von der Wasserhärte abhängigen Dosierungsempfehlungen. Den Wasserversorgungsunternehmen wird die regelmäßige Bekanntgabe der Wasserhärte an ihre Abnehmer auferlegt. Das W. behält sich die Möglichkeit der Einschränkung oder des Verbots von Produkten vor, wenn sie Gewässer, Trinkwasserversorgung oder Abwasserreinigung beeinträchtigen. Doch bleiben in der Neufassung des W. diese Eingriffstatbestände so vage formuliert, daß die bisherige Praxis der freiwilligen Vereinbarung zwischen Umweltministerium und zuständigen Industrieverbänden offensichtlich schärferen gesetzlichen Regelungen vorgezogen wird.
Wasseraufnahme
Die Wasseraufnahme ist eine physikalische Kenngröße eines Stoffes, Stoffgemisches oder Materials und ist nicht mit dem Vorgang des Trinkens zu verwechseln.
Eine wichtige Rolle spielt der Fachbegriff in Normen und technischen Regelwerken zu Baustoffen. Deren Eigenschaft zur Wasseraufnahme ist abhängig von der Oberflächenbeschaffenheit und Porösität und entscheidend für ihre Frostsicherheit. So sind beispielsweise bestimmte Materialien - oder Produktvarianten - mit hoher Wasseraufnahme nur für den Innenbereich geeignet.
Im Bereich der Bodenmechanik wird der Begriff auch für die Eigenschaften von Böden verwendet.
Wasserenthärtung
Wasserenthärtung Wasseraufbereitungsverfahren zur Verminderung der Wasserhärte. Die W. erfolgt durch Fällungsverfahren (Fällung) oder Ionenaustauscher.
Im Wasserwerk sind Ionenaustauscher, die mit Natriumionen (Natrium) regeneriert werden müssen, seit der Neufassung der Trinkwasserverordnung verboten. Das gängigste Verfahren zur zentralen W. ist die sog. Entcarbonisierung. Dabei wird dem Wasser das stark basische Calciumhydroxid (gelöschter Kalk) zugesetzt.
Dadurch erhöht sich der pH-Wert, und das im Wasser gelöste Calcium fällt zusammen mit dem
zugegebenen als Calciumkarbonat (Kalk) im Verhältnis 1:1 aus. Der anfallende Feststoff (als Schlamm oder feste Kügelchen) stammt also je zur Hälfte aus dem zudosierten und dem natürlichen Calciumgehalt des Wassers.
In Haushalten werden zunehmend Ionentauscher und Dosieranlagen zur W. eingesetzt. Dosieranlagen verzögern durch Zusatz von Phosphat- und/oder Silikatverbindungen die Ausfällung von Calcium- und Magnesiumverbindungen bzw. sollen dafür sorgen, daß diese nicht als Stein, sondern als Schlamm
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